Gewerbevereine Wolfach und Oberwolfach beschließen Kooperation bei Gutscheinen

Ab 01.07.2017 sind Gutscheine der Gewerbevereine Wolfach und Oberwolfach bei den teilnehmenden Geschäften/Betrieben nicht nur in der jeweiligen Gemeinde, sondern in den Geschäften beider Orte gültig. Es können hierbei alle Gutscheine, also auch solche, die schon vor dem 1. Juli ausgestellt wurden eingelöst werden.

Vor einer Woche unterzeichneten Reinhold Waidele, 1. Vorsitzender des Gewerbevereins Wolfach, und Jürgen Nowak, 1. Vorsitzender des Gewerbevereins Oberwolfach, eine entsprechende Vereinbarung. Nach der erfolgreichen Kooperation beim Wolfacher Stadtbrunnenfest und der Oberwolfacher Gewerbeschau am 07.05.2017 haben die beiden Gewerbevereine damit einen weiteren Schritt in Richtung Zusammenarbeit beschlossen. Gemeinsames Ziel sei es, die Gutscheine attraktiver zu gestalten und die Kaufkraft am Ort zu halten, so Matthias Geiger, 2. Vorsitzender des GV Wolfach. Jürgen Nowak erhofft sich dadurch auch ein vermehrtes Einlösen alter Gutscheine. Nachteile sehen die Vorsitzenden in dieser Vereinbarung nicht, da sich die Angebotspalette der beiden Gemeinden eher ergänzt als überschneidet. Ein Mehrwert entsteht insbesondere für die Kunden, die damit ihre Gutscheine in weit über 100 Geschäften/Betrieben einlösen können.

Hinsichtlich der Umsetzung der Vereinbarung ändert sich für den Kunden zunächst nichts, außer dass ab 01.07.2017 ein Wolfacher Gutschein auch in Oberwolfach und ein Oberwolfacher Gutschein auch in Wolfach eingelöst werden kann. Beide Gutscheine behalten ihr bisheriges Design und können in den bekannten Ausgabestellen (für Wolfach: Sparkasse Wolfach Zwgst. Wolfach, Volksbank Mittlerer Schwarzwald Zwgst. Wolfach, Bankhaus Faisst, Bürgerbüro; für Oberwolfach: Sparkasse Wolfach Zwgst. Oberwolfach, Volksbank Mittlerer Schwarzwald Zwgst. Oberwolfach) erworben werden. Mit dem Gutschein wird dann ein Informationsblatt ausgegeben, das über die teilnehmenden Mitgliedsfirmen in Wolfach und Oberwolfach informiert.

Die Geschäfte selbst geben die von Kunden bei ihnen eingelösten Gutscheine beider Gewerbevereine wie bisher bei ihrer Hausbank zur Gutschrift ab.